Allgemeine Geschäftsbedingungen für die regionale
Verkaufsplattform „Baloca“
1. Geltungsbereich
1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Nutzer der
Online-Plattform „Baloca“ und der Baloca Beteiligungs UG
(haftungsbeschränkt, Gundelsheimer Str. 22, 96052 Bamberg, vertreten
durch den Geschäftsführer Ludwig Märthesheimer (im Folgenden Baloca)
gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im
Folgenden AGB).
1.2 Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende
Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Nutzers erkennt
Baloca nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Baloca in
Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender
Bedingungen des Nutzers die Dienstleistung gegenüber dem Nutzer
vorbehaltlos ausführt.
1.3 Neben diesen AGB gelten für die Anbieter auch die besonderen
Geschäftsbedingungen für Händler (Händler-AGB).
1.4 Die Händler und Baloca können von diesen AGB und den besonderen
Nutzungsbedingungen abweichende Vereinbarungen treffen. Voraussetzung
für die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen ist die Schriftform.
1.5 Baloca behält sich vor gegebenenfalls weitere Geschäftsbereiche
aufzubauen, für welche ebenfalls besondere Geschäftsbedingungen
gelten. Baloca wird die Vertragspartner auf diese Geschäftsbedingungen
und deren Geltungsbereich explizit hinweisen.
2. Begriffsbestimmungen
2.1 „Regionale Verkaufsplattform" meint im Folgenden die
Online-Plattform der Baloca Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), auf
der lokale/regionale Anbieter von Waren, Werk- oder Dienstleistungen
diese deutschlandweit den Kunden anbieten können.
2.2 Der Begriff „Händler" umfasst Unternehmen, welche Waren,
Werkleistungen und Dienstleistungen über die Plattform anbieten.
2.3 Der Begriff „Ware" umfasst bereits hergestellte und erzeugte
Sachen sowie die Lieferung noch herzustellender oder zu erzeugender
Sachen im Sinne von § 651 BGB.
2.4 Der Begriff „Leistungen" umfasst im Folgenden Werk- und
Dienstleistungen, jedenfalls solche Leistungen, die nicht die
Lieferung noch herzustellender oder zu erzeugender Sachen im Sinne von
§ 651 BGB zum Gegenstand haben.
2.5 „Händler" sind die Anbieter von Waren, hierunter fallen auch Gastronomieleistungen.
2.6 „Leistungserbringer" sind Anbieter von Werk- oder Dienstleistungen.
2.7 „Kunden" sind diejenigen Nutzer der Plattform, die über die
Plattform Waren von Händlern erwerben oder Verträge über Werk- oder
Dienstleistungen mit Anbietern abschließen.
2.8 Der Begriff „Nutzer" umfasst Anbieter, Kunden und Webseiten-Besucher.
2.9 Als „lokaler Anbieter" gelten nur solche Unternehmen, die
ihren Geschäftssitz oder jedenfalls eine Geschäftsstelle in Stadt oder
Landkreis Bamberg betreiben und welche über Kundenverkehr und
ortstypische Öffnungszeiten verfügen müssen.
2.10 „Bestellpreis" ist der auf dem Baloca Marktplatz für die
Kunden ausgewiesene Gesamtpreis zum Erwerb der Ware oder Leistung,
welcher sich aus dem Netto-Preis, der Mehrwertsteuer sowie ggf.
Lieferkosten für einen Paketdienst zusammensetzt. Die
Preisbestandteile werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen.
2.11 „Schaufenster" meint die Darstellung des
Anbieter-Unternehmens auf dem Baloca Marktplatz in Wort und Bild (ohne Produktangebote).
2.12 „Leistungsübersicht" meint die Darstellungen derjenigen
möglichen Leistungen eines Anbieter-Unternehmens, die nicht
unmittelbar online erworben oder reserviert werden können (Werbepräsentation)
2.13 Waren- und Leistungspräsentationen meint die Darstellung von
Waren- und Leistungen auf dem Marktplatz, welche unmittelbar über das
Baloca-System online erworben oder reserviert werden können.
2.14 Baloca bietet den Anbietern verschiedene Möglichkeiten, Waren
oder Leistungen zur Bestellung anzubieten und den Kunden verschiedene
Möglichkeiten diese zu erwerben:
2.14.1 „Reservierung" meint die Möglichkeit, Waren unverbindlich
im Ladengeschäft für 24 Stunden beziehungsweise bis zum Ladenschluss
am nächsten Werktag, wenn der Bestelltag ein Samstag oder Sonntag ist,
für die Ansicht, den eventuellen Kauf sowie die Mitnahme reservieren
zu können. In diesem Fall wird online kein Kaufvertrag zwischen Kunde
und Anbieter geschlossen.
2.14.2 „Abholung" meint die Möglichkeit, Waren verbindlich
online zu erwerben, um diese dann durch den Besteller oder
Beauftragten im Warengeschäft abzuholen beziehungsweise abholen zu lassen.
2.14.3 „Taggleiche Lieferung" meint das verbindliche Erwerben
von Waren im Rahmen des Bestellverfahrens, bei dem die Lieferung noch
am gleichen Tag durch einen von Baloca beauftragten
Logistikdienstleister oder durch Baloca selbst erfolgt.
2.14.4 „Online-Bestellung" meint das verbindliche Erwerben von
Waren oder Leistungen, welche im Fall von Waren mittels Paketdiensten
(u.a. Hermes, DPD, DHL) übersandt werden.
2.15 Der „Baloca Lieferdienst“ ist eine Lieferdienstleistung von
Baloca, die vom Kunden im Rahmen der „taggleichen
Lieferung"-Bestellung in Anspruch genommen werden kann. Für die
Leistungen des Lieferdienstes und das diesbezügliche
Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Baloca gelten ausschließlich die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Lieferdienst von Baloca (Baloca
Logistik AGBs), die
hier eingesehen werden können.
3. Registrierung von Kunden, Registrierung von Anbietern,
Zustandekommen des Nutzungsvertrages, Pflichten hinsichtlich des Nutzerkontos
3.1 Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person das
Angebot von Baloca nutzen.
3.2 Um alle Funktionen nutzen zu können, müssen Kunden allerdings
einen Nutzungsvertrag mit Baloca eingehen.
3.2.1 Hierzu muss sich der Kunde auf der Online-Plattform von Baloca
registrieren und ein Kunden-Konto anlegen. Der Kunde muss volljährig sein.
3.2.2 Zur Registrierung ist zunächst die Angabe des vollständigen
Namens, der vollständigen Adresse und einer E-Mail-Adresse und eines
Passwortes nebst der Zustimmung zu diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und den Datenschutzbedingungen mittels eines
Online-Formulars notwendig.
3.2.3 Nach Absendung des Online-Formulars erhält der Kunde eine
E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, mit welcher er bei
Baloca willkommen geheißen wird.
3.2.4 Bei der ersten Bestellung, die ein gemäß des vorher
beschriebenen Prozesses registrierter Kunde vornimmt, hat dieser
erneut ausdrücklich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie den
Datenschutzbedingungen per Opt-In - durch das Setzen eines kleinen
Häkchens in einem vorgegebenen Kasten – zuzustimmen. Wird die
Zustimmung nicht erklärt, kann die Leistung der Plattform nicht
angeboten werden, Bestellungen sind dann nicht möglich.
3.3 Um als Anbieter alle Funktionen des Baloca Marktplatzes nutzen zu
können, müssen Anbieter mit Baloca einen Nutzungsvertrag eingehen.
3.3.1 Hierzu muss der Anbieter ein lokaler Anbieter im Sinne der
Ziffer 2.9 sein.
3.3.2 Ein berechtigter Vertreter des Anbieters muss das von Baloca
zur Verfügung gestellte „Anmeldeformular für Anbieter" inklusive
der Zustimmung zu diesen AGB und der Datenschutzerklärung ausfüllen,
eigenhändig unterschreiben und per Fax, E-Mail oder Post an Baloca übersenden.
3.3.3 Baloca lässt dem Anbieter nach Eingang des Anmeldeformulars für
Anbieter umgehend einen Zugang zum Backend der Baloca Plattform für
Anbieter zukommen.
3.3.4 Der Nutzungszeitraum beginnt mit Beginn des Monats in dem das
Anmeldeformular bei Baloca eingeht.
3.4 Die Nutzer verpflichten sich, bei der Registrierung und der
Anmeldung wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu machen.
3.5 Die Nutzer verpflichten sich, die vorstehenden Daten stets
aktuell und richtig zu halten.
3.6 Die Nutzer verpflichten sich, dass von ihnen gewählte, bzw.
erhaltene und abgeänderte Passwort geheim zu halten.
3.7 Die Nutzer verpflichten sich, Baloca unverzüglich bei einem
Verdacht der unbefugten Nutzung des Nutzerkontos zu informieren und
sofort das Passwort zu ändern.
3.8 Die Registrierung zur Nutzung der Online-Plattform erfolgt für
die Kunden kostenfrei.
4. Allgemeine Leistungen von Baloca (Funktionen der Plattform,
Zustandekommen von Verträgen zwischen den Nutzern, Grundsätzliches
zu den Zahlungsmodalitäten)
4.1 Baloca bietet den angemeldeten Nutzern mit der Baloca
Verkaufsplattform eine Online-Plattform, die sie wie folgt nutzen können:
4.1.1 Kunden können Waren - oder Dienstleistungsangebote von lokalen
Anbietern über den Online-Marktplatz suchen und kostenpflichtige,
verbindliche Bestellungen sowie bei Waren zudem unverbindliche
Reservierungen gemäß der Ziffer 2.14 über die Plattform vornehmen.
4.1.2 Kunden können sich weiter über verfügbare Waren bei den lokalen
Anbietern informieren.
4.1.3 Lokale Anbieter können ihr Unternehmen sowie ihre Waren - oder
Dienstleistungen gemäß der Ziffern 2.11 bis 2.13 präsentieren und
anbieten sowie über ihren Warenbestandinformieren.
4.1.4 Lokale Anbieter können ihre Waren - oder Dienstleistungen zur
entgeltpflichtigen, verbindlichen Bestellung gemäß der Ziffern 2.14.2
bis 2.14.4 gegenüber Kunden anbieten. Weiter können lokale Anbieter
Waren nach einer unverbindlichen Reservierung durch den Kunden gemäß
Ziffer 2.14.1 im Ladenlokal bereitstellen
4.1.5 Anbieter können Waren oder Leistungen Ihrer lokalen Unternehmen
bundesweit anbieten; Kunden können Waren oder Leistungen lokal oder,
soweit die Anbieter dieses anbieten, bundesweit erwerben.
4.2 Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Baloca keine Waren -
oder Dienstleistungen anbietet und nicht Vertragspartner der
ausschließlich zwischen den Nutzern (Kunde und Anbieter) geschlossenen
Verträge wird. Baloca gibt im Rahmen der Vertragsverhandlungen
zwischen Kunde und Anbieter keine Willenserklärungen ab.
4.3 Baloca verpflichtet sich zur zuverlässigen und einfachen
Leistungsabwicklung im Sinne der Ziffer 9 dieses Vertrages; Baloca
erwirbt die Forderung auf den Bestellpreis unmittelbar nach ihrer
Entstehung vom Händler und macht diese Forderung im eigenen Namen und
auf eigene Rechnung dem Kunden gegenüber geltend (vgl. Ziffer 9).
4.4 Baloca bietet jedem Nutzer die Möglichkeit, die Online-Plattform
als Kunde zu nutzen.
4.5 Baloca bietet Anbietern die technische Möglichkeit, über die
Online-Plattform selbst Inhalte in Wort und Bild und (eingebettetes)
Bewegtbild zu veröffentlichen (Geschäftspräsentationen,
Leistungsübersicht, Warenbeschreibungen).
4.6 Baloca übermittelt die Reservierungsanfragen. Der Händler kann
über das System die E-Mail-Benachrichtigung an den Kunden auslösen,
dass die Ware bereitgestellt wurde, sofern diese Nachricht nicht
automatisch von Baloca generiert wird.
4.7 Baloca übermittelt verbindliche Bestellanfragen über die
Online-Plattform von Kunden an die Anbieter.
4.8 Baloca übermittelt die Annahme einer verbindlichen Bestellanfrage
vom Anbieter an den Kunden; Kunde und Anbieter haben damit
untereinander wirksam einen Vertrag über den Kauf einer oder mehrerer
Waren oder die verbindliche Beauftragung einer Werk- oder
Dienstleistung abgeschlossen. Der Vertragsschluss kommt dabei wie
folgt zustande: Mit der Bestellung von Waren oder Leistungen, mit
Ausnahme von „Reservierungen“, gibt der Kunde ein verbindliches
Angebot gegenüber dem Anbieter der Waren oder Leistungen zum
Vertragsschluss ab.
4.8.1 Im Fall der „Bestellung mit Abholung“- und der „Bestellung mit
Taggleichen Lieferung“ erfolgt die Annahme des Vertrages seitens des
Anbieters durch das Übersenden der Nachricht, dass die Ware zur
Abholung bereitsteht.
4.8.2 Im Falle der „Online-Bestellung" von Waren erfolgt die
Annahme des Vertrages durch das Übersenden der Nachricht, dass das
Angebot angenommen wird und/oder dass die Ware in den Versand gegeben wurde.
4.8.3 Im Falle der „Online-Bestellungen" von Waren kann die
Annahme des Vertrages durch das Übersenden der Nachricht, dass das
Angebot angenommen wird, erfolgen, es kann durch eine Abänderung der
Leistungsinhalte seitens des Anbieters jedoch auch ein neues Angebot
vorliegen. Dieses bedarf der erneuten Annahme durch den Kunden.
4.9 Baloca übersendet im Fall der Annahme nach Ziffer 4.8 je eine
E-Mail an den Anbieter und den Kunden, in der die von den
Vertragsparteien gemachten Angaben wie Art und Anzahl der Waren bzw.
Beschreibung der zu erbringenden Werk- oder Dienstleistung, die dafür
vom Verbraucher zu entrichtenden Preise, die Umsatzsteuer, etwaige
Versendungskosten sowie die Zahlungsart noch einmal aufgeführt sind.
Ferner enthält diese E-Mail die jeweils vom Anbieter eingestellte
Widerrufsbelehrung und das jeweilige ebenfalls vom Anbieter
eingestellte Widerrufsformular.
4.10 Daneben enthält die E-Mail im Sinne der Ziffer 4.6 und 4.8 eine Bestellnummer.
4.10.1 Die Bestellnummer dient dem Abholer einer Ware zur
Identifikation des abzuholenden Paketes und weist diesen als zur
Abholung berechtigt aus.
4.10.2 Die Bestellnummer dient dem Besteller einer Dienstleistung zum
Nachweis der Berechtigung zum Empfang bzw. der Inanspruchnahme der Leistung.
4.10.3 Die Bestellnummer im Rahmen der „Reservierung“ weist den
Kunden als denjenigen aus, der die „Reservierung“ ausgelöst hat und
insoweit zur Ansicht und zum Kauf der reservierten Ware vorrangig
berechtigt ist.
4.11 Baloca bietet den Nutzern ein Formular/Schwarzes Brett zum
Beschwerdemanagement. Das Beschwerdemanagement soll helfen, die
Beziehung zwischen den Nutzern sowie zwischen den Nutzern und Baloca
stetig zu verbessern. Das Beschwerdemanagement dient nicht dazu,
rechtswirksame Erklärungen wie etwa einen Widerruf oder Mängelanzeigen abzugeben.
4.12 Die Leistungen von Baloca werden den Kunden unter dem Vorbehalt
der Verfügbarkeit angeboten. Baloca bemüht sich, die Leistungen stets
zugänglich zu halten. Durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung oder
Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt oder
zeitweise unterbrochen werden. Störungen der vorgenannten Art wird
Baloca, soweit möglich, den Kunden rechtzeitig ankündigen.
4.13 Sobald technisch verfügbar, wird Baloca den Nutzern ferner auf
der Online-Plattform ein Bewertungssystem bieten, mit dem sich die
Nutzer gegenseitig bewerten können. Die Regelungen zur Nutzung dieses
Bewertungssystems sind unter den Ziffern 10 sowie 11 aufgeführt.
5. Besondere Leistungen von Baloca gegenüber den Anbietern
(Online-Plattform für lokale Anbieter, Geschäftspräsentationen,
Einstellung von Waren oder Leistungen, Abwicklung, Kommunikation)
5.1 Baloca bietet lokalen Anbietern eine Online-Plattform in Form
eines Marktplatzes zur Präsentation ihres Unternehmens sowie dessen
Leistungsübersicht und zum Anbieten von Waren oder Dienstleistungen
gegenüber Kunden.
5.2 Baloca behält die Nutzung der Online-Plattform nur lokalen
Anbietern im Sinne der Ziffer 2.9 vor.
5.3 Baloca bietet den Anbietern die Möglichkeit, eine
Geschäftspräsentation über das System anzulegen, mit der das Geschäft
über die gesetzlichen Pflichtangaben hinaus vorgestellt werden kann.
5.4 Baloca übernimmt nach gesondertem Auftrag des Anbieters die
Ersteinrichtung der Geschäftspräsentation auf dem Online-Marktplatz.
5.5 Baloca bietet den Anbietern die Möglichkeit, ihre Waren und
Leistungen auf der Online-Plattform über ein System einzustellen und
darüber zum Verkauf anzubieten.
5.6 Baloca bietet den Anbietern daneben die Möglichkeit, ihr
Warenwirtschaftssystem mit der Baloca Plattform zu verknüpfen. Dies
zum einen, um den Anbietern die Einstellung ihrer Angebote auf der
Online-Plattform zu erleichtern und zum anderen um den Warenbestand
den Kunden informativ über den Warenwirtschaftsticker anzeigen lassen
zu können.
5.7 Baloca bietet hinsichtlich von Waren dem Anbieter auch die
Möglichkeit, Waren im Rahmen des Bestellverfahrens nach Ziffer 2.14.1
zur unverbindlichen Reservierung anzubieten.
5.8 Baloca bietet über die Online-Plattform den Anbietern die
geschlossene Kommunikation mit Baloca.
5.9 Baloca trägt Sorge dafür, dass den Anbietern grundsätzlich ein
ordnungsgemäßer Auftritt im Internet möglich ist (u.a. Möglichkeit der
rechtskonformen Einstellung der Waren und Leistungen, Möglichkeit der
Einbindung bzw. Einstellung von Widerrufsbelehrungen, Hinweis auf die
Online-Streitbeilegung); für den rechtskonformen Auftritt ist jedoch
jeder Anbieter selbst verantwortlich.
5.10 Baloca leitet verbindliche Bestellanfragen der Kunden an den
Anbieter weiter und die verbindliche Annahme des Anbieters an den
Kunden. Mit Annahme der Bestellanfrage durch den Anbieter kommt der
verbindliche Vertrag zwischen Kunde und Anbieter zustande.
5.11 Baloca leitet ebenfalls die unverbindlichen
Reservierungsanfragen der Kunden an die Anbieter weiter.
5.12 Baloca hält im System die Funktion für den Anbieter vor,
auswählen zu können, welche Bestellmöglichkeiten er jeweils im Sinne
von Ziffer 2.14 den Kunden hinsichtlich seiner Waren und Leistungen
anbieten bzw. zuordnen möchte.
5.13 Baloca hält im System die Funktion für den Anbieter vor, den
Abholer der Ware über die Bereitstellung der Waren zur Abholung zu informieren.
5.14 Im Einzelnen gelten hier ergänzend die besonderen
Nutzungsbedingungen für Anbieter, die Anbieter nach Login in der
Stammdatenverwaltung einsehen können.
6. Besondere Leistungen von Baloca gegenüber den Kunden
(Suchfunktion, Produktbestellung bei lokalen Anbietern, Abholung,
Beauftragung Kurierdienst, Abwicklung)
6.1 Baloca bietet den Kunden eine Verkaufsförderungs-Plattform in
Form eines Marktplatzes zur Suche nach lokalen Anbietern oder nach
Waren oder Leistungen, die von lokalen Anbietern angeboten werden. Die
Suchfunktion kann ohne Registrierung bei der Online-Plattform genutzt werden.
6.2 Baloca bietet den Kunden die Möglichkeit sich über den
Warenbestand der Anbieter zu informieren.
6.3 Baloca bietet den Kunden mittels der Online-Plattform die
Möglichkeit, verbindlich Waren oder Leistungen bei den lokalen
Anbietern zu bestellen.
6.4 Baloca bietet den Kunden hinsichtlich der Übereignung von
verbindlich bestellten Waren die folgenden Möglichkeiten:
6.4.1 Der Kunde kann die im Rahmen der „Bestellung gegen Abholung“
vom Anbieter bereitgestellte Ware selbst beim Anbieter abholen.
6.4.2 Der Kunde kann im Rahmen der „taggleichen Lieferung“ den von
Baloca betriebenen Kurierdienst mit der kostenpflichtigen Abholung und
Auslieferung der Waren im lokalen Umfeld des Anbieters beauftragen; es
besteht in diesem Fall ein Liefervertrag zwischen dem Kunden und
Baloca. Die Logistik-AGBs können
hier eingesehen werden.
6.4.3 Der jeweilige Abholer bzw. Empfänger der Ware hat die E-Mail
mit der Bestellnummer digital oder ausgedruckt vorzuhalten; mit der
Bestellnummer wird die Berechtigung zur Abholung bzw. zum Empfang der
Ware gegenüber Baloca oder dessen Logistikpartner nachgewiesen.
6.4.4 Der Kunde kann auch die Versendung der Ware durch Paketdienste
beauftragen, wenn und soweit der Anbieter dieses Verfahren anbietet.
Es gelten dann die Versand- und Frachtbedingungen dieser Anbieter und
die diesbezüglichen übrigen gesetzlichen Regelungen.
6.5 Baloca bietet den Kunden hinsichtlich von Waren auch die
Möglichkeit, diese via Reservierung unverbindlich im Laden zu
reservieren, soweit der Anbieter dieses Verfahren anbietet.
6.6 Hinsichtlich einer über Baloca vom Kunden beim Anbieter
verbindlich bestellten Leistung gilt hinsichtlich Art, Zeit und Ort
der zu erbringenden Leistung ausschließlich die zwischen Kunde und
Anbieter getroffene Abrede.
6.7 Baloca hat die Möglichkeit auf Kosten von Baloca nach eigenem
Ermessen im Rahmen von Sonderaktionen Gutscheine zu Gunsten der Kunden
auszugeben. Baloca ist hierzu nicht verpflichtet, ein Anspruch auf
Sonderaktionen jeglicher Art hat der Kunde nicht.
6.7.1 Diese Gutscheine enthalten nach Wahl von Baloca einen Rabatt
über eine bestimmte Summe oder einen Rabatt über einen prozentualen
Anteil an einem Bestellpreis.
6.7.2 Im Falle einer Sonderaktion erhält der Kunde einen Gutschein,
in dem die entsprechende Rabattierung ausgewiesen ist und der einen
sog. Gutschein-Code enthält. Diesen Gutschein-Code muss der Kunde zur
Einlösung des Rabattes bei der Buchung angeben.
7. Leistungen und Pflichten des Anbieters
7.1 Der Anbieter verpflichtet sich zur Leistungsabwicklung im Sinne
dieses Vertrages und insbesondere der Ziffern 7, 9 und 11.
7.2 Der Anbieter verpflichtet sich hinsichtlich seiner Kontaktdaten,
inkl. der Daten zur Zahlungsabwicklung, richtige Angaben zu machen.
7.3 Der Anbieter verpflichtet sich, die Waren und Leistungen
einzustellen und die Daten aktuell zu halten.
7.4 Der Anbieter verpflichtet sich, das Angebot zu seinen jeweiligen
Waren und Leistungen in Wort und ggf. in Bild richtig und vollständig
zu beschreiben, um dem Kunden einen zutreffenden Eindruck von dem
Produkt oder der Leistung zu verschaffen und es diesem zu ermöglichen,
das Angebot selbst zu beurteilen. Zum Angebot zählen alle
Eigenschaften der Waren oder der Leistung, die für die Entscheidung
des Kunden von wesentlicher Bedeutung sind.
7.5 Der Anbieter verpflichtet sich von Baloca bereitgestellte
Werbemittel wie Flyer und ähnliches im Laden auszulegen bzw.
aufzuhängen sowie gegebenenfalls von Baloca bereitgestellte
Verpackungen wie Packpapier und Tüten zur Verpackung von bei Baloca
bestellter Ware zu verwenden. Baloca ist zur Bereitstellung von
Werbemitteln und Verpackungen berechtigt, aber nicht verpflichtet.
7.6 Der Anbieter verpflichtet sich, bei Ihnen gegenüber wirksam
erklärten Widerrufen, diesen Widerruf Baloca umgehend über das
Baloca-System zu melden, soweit es sich nicht um einen Widerruf
handelt, der über das Baloca-System erfolgte.
7.7 Der Anbieter verpflichtet sich, über den auf den Produktseiten
angegebenen Gesamtpreis keine weiteren Gebühren, Provisionen oder
sonstigen Zahlungen von dem Kunden zu erheben.
7.8 Der Anbieter verpflichtet sich, sich ggf. selbst von der
Identität seines Vertragspartners zu überzeugen. Baloca kann eine
Überprüfung der bei der Registrierung hinterlegten Daten nur sehr
begrenzt durchführen, da die Identifizierung von Personen im Internet
nur eingeschränkt möglich ist. Daher ist trotz aller Bemühungen nicht
auszuschließen, dass für ein Nutzer-Konto falsche Daten hinterlegt wurden.
7.9 Der Anbieter verpflichtet sich, die im Rahmen der
Geschäftsabwicklung von den Kunden erhaltenen Daten wie deren Namen,
Adresse und E-Mail-Adresse keinesfalls zu anderen als den Zwecken der
Geschäftsabwicklung zu nutzen, insbesondere die vorgenannten Daten
nicht zu Werbezwecken zu nutzen. Auch im Übrigen verpflichtet sich der
Anbieter, die geltenden Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten.
7.10 Im Einzelnen gelten hier ergänzend die besonderen
Nutzungsbedingungen für Anbieter, die Anbieter nach Login in der
Stammdatenverwaltung einsehen können.
8. Leistungen und sonstige Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Leistungsabwicklung im Sinne
dieses Vertrages und insbesondere der Ziffern 8 und 9.
8.2 Der Kunde verpflichtet sich hinsichtlich seiner Kontaktdaten,
inkl. der Daten zur Zahlungsabwicklung, richtige Angaben zu machen.
8.3 Der Kunde verpflichtet sich, bei verbindlichen Bestellungen von
Lebensmitteln und anderen leicht verderblichen Waren zur eigenen
Abholung die Bestellung am selben Tag spätestens bis zum Ladenschluss
im Ladengeschäft abzuholen. Bei Bestellungen, die in der letzten
Stunde vor Ladenschluss oder aber außerhalb der Ladenöffnungszeiten
aufgegebenen werden, ist die Bestellung bis zum Ende der
Ladenöffnungszeiten des nächsten Werktages abzuholen.
8.3.1 Versäumt der Kunde die Abholung in diesem Zeitfenster, so
erhält der Kunde per E-Mail eine Erinnerung und verpflichtet sich
anzugeben, ob er wahlweise – soweit ein Widerrufsrecht besteht - die
Bestellung widerrufen, kostenpflichtig einen Kurierdienst beauftragen
oder am nächsten Werktag die Ware abholen möchte.
8.3.2 Reagiert der Kunde auf die ihm übersandte Erinnerung bis zum
Ende des nächsten Werktages im Sinne der Ziffer 8.3.1 nicht, so sind
sich alle Parteien einig, dass in diesem Fall der Anbieter nicht
verpflichtet ist, die verderbliche Ware weiter zur Abholung bereit zu
halten und das Eigentum an diesen Sachen zu verschaffen. Aufgrund der
Pflichtverletzung des Kunden hat der Anbieter in diesem Fall auch
keinen Wertersatz zu leisten.
8.3.3 Versäumt der Kunde trotz seiner Angabe nach Ziffer 8.3.1 die
Abholung auch binnen des nächsten Werktages, so sind sich alle
Parteien einig, dass in diesem Fall der Anbieter nicht verpflichtet
ist, die verderbliche Ware weiter zur Abholung bereit zu halten und
das Eigentum an diesen Sachen zu verschaffen. Aufgrund der
Pflichtverletzung des Kunden hat der Anbieter in diesem Fall auch
keinen Wertersatz zu leisten.
8.4 Der Kunde verpflichtet sich, bei Bestellungen von sonstigen Waren
zur eigenen Abholung die Bestellung spätestens binnen drei Wochen im
Ladengeschäft abzuholen.
8.4.1 Der Kunde erhält nach Ablauf von zwei Wochen eine Erinnerung.
8.4.2 Versäumt der Kunde trotz der Erinnerung die Abholung binnen der
vorgenannten Frist, so sind sich die Parteien einig, dass in diesem
Fall das Schweigen des Kunden einer übereinstimmenden Aufhebung des
Kaufvertrages gleichkommt.
8.5 Die Ziffern 8.3 und 8.4 gelten entsprechend, wenn der Kunde den
Logistikdienst von Baloca mit der Lieferung im Rahmen des „taggleichen
Lieferung" beauftragt hat und eine Lieferung nach Ziffer 5 der
Kurierdienst-AGB fehlgschlägt.
8.6 Der Kunde ist verpflichtet, die bezüglich einer bestellten
Leistung nach Ziffer 6.6 getroffenen Abrede zwischen ihm und dem
Anbieter einzuhalten.
8.7 Der Kunde ist verpflichtet, im Falle der „Reservierung“, die Ware
binnen 24 Stunden oder spätestens bis zum Ladenschluss des nächsten
Werktages, wenn der Bestelltag ein Samstag oder Sonntag ist, in
Augenschein zu nehmen sowie in dem Falle, in dem er die Ware nicht
mehr im Laden begutachten möchte, mit dem Anbieter Kontakt
aufzunehmen. Nach Ablauf der vorgenannten Zeitfenster bzw. der
Benachrichtigung durch den Kunden, wird die Ware aus der
„Reservierung“ genommen.
8.8 Die Verpflichtungen des Kunden im Falle der Beauftragung des
Logistikdienstes von baloca ergeben sich aus den Regelungen zur
Inanspruchnahme des Kurierdienstes Baloca und können hier eingesehen werden.
8.9 Der Kunde verpflichtet sich, sich ggf. selbst von der Identität
seines Vertragspartners zu überzeugen. Baloca kann eine Überprüfung
der bei der Registrierung hinterlegten Daten nur sehr begrenzt
durchführen, da die Identifizierung von Personen im Internet nur
eingeschränkt möglich ist. Daher ist trotz aller Bemühungen nicht
auszuschließen, dass für ein Nutzer-Konto falsche Daten hinterlegt wurden.
9. Leistungsabwicklung (Forderungen, Rechnungsstellung,
Abtretung, Zahlungsfluss)
9.1 Zwischen Anbieter und Kunde entsteht mit Annahme der
verbindlichen Bestellanfrage beim Anbieter ein wirksamer Vertrag über
9.1.1 den Kauf einer oder mehrerer Waren, bei dem der Anbieter
verpflichtet ist, die Sache dem Kunden zu übergeben und das Eigentum
daran zu verschaffen und der Kunde verpflichtet ist, dem Anbieter das
vereinbarte Entgelt zu entrichten und die Sache abzunehmen oder
9.1.2 eine Leistung, bei der der Leistungserbringer einen Dienst zu
erbringen hat, für welche der Kunde das jeweilige vereinbarte Entgelt
zu entrichten hat.
9.2 Der Anbieter ist mit Zustandekommen des verbindlichen Vertrages
berechtigt, den Bestellpreis vom Kunden zu fordern (Forderung), die
Forderung wird sofort fällig.
9.2.1 Abweichend von § 614 BGB und § 641 BGB ist der Kunde auch bei
Dienstverträgen verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Leistung
bei Bestellung der Leistung zu bezahlen.
9.2.2 Auf diese Abweichung von der gesetzlichen Regelung wird der
Kunde bei der Bestellung einer Dienstleistung ausdrücklich hingewiesen
und der Kunde muss ausdrücklich durch ein Opt-In erklären, dass er
dieser abweichenden Regelung zustimmt. Stimmt der Kunde nicht zu,
können Dienstleistungen nicht über die Verkaufsförderplattform
erworben werden.
9.3 Der Anbieter und Baloca sind sich darüber einig, dass der
Anbieter die im Sinne von 9.1 sowie 9.2 entstandene Forderung über den
Bestellpreis (abzüglich die durch die Auswahl der Zahlungsweise
entstandenen Disagios) unmittelbar im Anschluss an die Entstehung an
Baloca verkauft und abtritt und Baloca die Forderung im eigenen Namen
und auf eigene Rechnung beim Kunden einzieht.
9.4 Baloca stellt dem Kunden eine ordentliche Rechnung über den
Bestellpreis, auf der die wichtigsten Daten des Händlers, mit dem der
Kunde den Vertrag geschlossen hat, vermerkt sind. Baloca erhält von
jeder Rechnung eine Kopie, ebenso der Händler und der Kunde.
9.5 Baloca verpflichtet sich, an den Anbieter jeweils einen Betrag in
Höhe des Bestellpreises abzüglich einer Gebühr zu zahlen
(Forderungspreis); im Einzelnen gelten hier die Anbieter-AGB.
9.6 Baloca verpflichtet sich, dem Anbieter eine ordentliche Rechnung
über die Gebühren zu stellen.
9.7 Der Kunde verpflichtet sich, die fällige Forderung unverzüglich
gegenüber Baloca zu begleichen, bzw. den Einzug der Forderung durch
Baloca zu ermöglichen.
9.8 Das Risiko der Uneinbringlichkeit der Forderung beim Kunden trägt
Baloca. Baloca muss im Zweifel die Forderung beim Kunden (gerichtlich) durchsetzen.
9.9 Wird im gerichtlichen Verfahren zwischen Baloca und dem Kunden
allerdings erkannt, dass die abgetretene Forderung (Bestellpreis) dem
Grunde oder der Höhe nach nicht bestand, so kann Baloca die Differenz
zwischen der ursprünglichen Höhe der Forderung und der Höhe der
gerichtlich erkannten Forderung bei dem Anbieter als Schaden ebenso
geltend machen, wie die in diesem Fall zur Erlangung des Rechts
notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten. Schließlich obliegt es dem
Anbieter, dass die abgetretene Forderung in dem Umfang besteht, wie es
nach dem ursprünglichen Abtretungsvertrag nach Maßgabe von Ziffer 9.3
jeweils vorgesehen ist.
9.10 Der Anbieter verpflichtet sich, Baloca im Fall der Notwendigkeit
der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung gegenüber dem Kunden,
wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu
stellen, die für die gerichtliche Durchsetzung erforderlich sind.
Baloca behält sich vor, den Anbieter prozessual am Verfahren im Rahmen
der Möglichkeiten der Zivilprozessordnung zu beteiligen.
10. Leistungsabwicklung im Fall des Widerrufs zwischen Kunde
und Anbieter
10.1 Im Falle eines wirksamen Widerrufs gelten die gesetzlichen
Regelungen und dementsprechend wird der Vertrag zwischen dem Kunden
und dem Händler rückabgewickelt.
10.2 Klarstellend sei hier erwähnt, dass der Kunde die Hinsendekosten
im Falle eines Widerrufs nur dann erstattet bekommt, wenn er die
günstigste angebotene Standardversendung gewählt hat. Als günstigste
angebotene Standardversendung gilt etwa eine DHL oder Hermes
Standardversendung, soweit eine solche angeboten wird. Wählt ein Kunde
eine Lieferung per Kurierdienst im Rahmen der „taggleichen Lieferung“,
so steht dem nicht eine Standardversendung per Paketdienst als
günstigste Versandart gegenüber.
11. Bewertungssystem
11.1 Baloca ermöglicht es den Nutzern, sobald technisch möglich, sich
nach Vertragserfüllung mittels eines Bewertungssystems gegenseitig zu
bewerten und von anderen Nutzern veröffentlichte Inhalte danach zu
bewerten, ob sie hilfreich, relevant oder nützlich sind. Durch das
Bewertungssystem sollen Kaufentscheidungen erleichtert werden.
11.2 Nutzer sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen
ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen
Bestimmungen einzuhalten.
11.3 Eine Kontrolle der Bewertungen findet durch Baloca nicht statt.
11.4 Das Bewertungssystem darf nicht gegen seine Zwecke genutzt
werden. Es ist insbesondere verboten,
falsche Tatsachen zu behaupten,
Bewertungen über sich selbst abzugeben oder eine solche Bewertung
durch einen Dritten zu veranlassen oder
in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit dem
Zustandekommen oder der Erfüllung des Vertrages in Zusammenhang stehen.
11.5 Baloca behält sich vor, bei entsprechender Kenntniserlangung
(Hinweise Dritter), Bewertungen ganz oder teilweise zu löschen, soweit
die Bewertungen einen unzulässigen Inhalt im Sinne des 11.4 haben oder
als verbotener Inhalt oder verbotene Aktivität im Sinne von 12.2
anzusehen sind.
12. Inhalte: Rechte, Rechteinräumung, Verbotene Inhalte, Freistellung
12.1 Waren- und Leistungsbeschreibungen, Leistungsübersicht, Geschäftspräsentation
12.1.1 Die von den Anbietern zur Beschreibung ihres Geschäftes, ihrer
Leistungsübersicht, ihrer Waren oder Leistungen verwendeten Werke wie
Texte und Fotografien sowie Grafiken und Videos
(Produktbeschreibungen) dürfen nicht die Rechte Dritter, insbesondere
Urheber-, Marken-, oder Persönlichkeitsrechte verletzen.
12.1.2 Die Anbieter sichern zu, über die notwendigen Rechte an den
unter Ziffer 12.1.1 genannten Texten und Fotografien sowie ggf.
Grafiken und Videos oder sonstigen geschützten Werken und/oder
Markenrechten und/oder Einwilligungen hinsichtlich der
Persönlichkeitsrechte zu verfügen.
12.1.3 Mit der öffentlichen Zugänglichmachung einer Waren- oder
Leistungsbeschreibung, einer Leistungsübersicht oder einer
Geschäftspräsentation auf der Verkausförderpllattform von Baloca
(Eingabe, Upload und damit Freigabe von Texten, Fotografien, Videos,
Grafiken u.ä.) räumt der Nutzer Baloca das unentgeltliche, nicht
ausschließliche, zeitlich und räumlich unbefristete Recht ein, diese
(ganz oder teilweise) weltweit zur Erbringung der von Baloca
angebotenen Leistungen oder zur Bewerbung dieser Leistung im Internet
oder einer mobilen Applikationen zu nutzen (Recht der öffentlichen
Zugänglichmachung), weiter diese weltweit zur Erbringung der von
Baloca angebotenen Leistungen oder zur Bewerbung dieser Leistung auf
Plakaten, in Printmedien aller Art, Fernseh- und Radiowerbung zu
nutzen (Recht der Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, öffentliche
Wiedergabe) sowie das Recht, die Werke zu bearbeiten oder
umzugestalten und das Recht, diese Rechte an Dritte zu übertragen
soweit dies zur Zweckerfüllung (Erbringung der von Baloca angebotenen
Leistung oder Bewerbung der Leistung) notwendig ist.
12.1.4 Mit der öffentlichen Zugänglichmachung von Bildnissen einer
Person auf der Online-Plattform von Baloca (Upload und Freigabe von
Bildern, Veröffentlichung von Texten u. ä.), räumt der Anbieter Baloca
das unentgeltliche, nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich
unbefristete Recht ein, dieses Werk (ganz oder teilweise) weltweit zur
Erbringung der von Baloca angebotenen Leistungen im Internet oder in
mobilen Applikationen zu nutzen (Recht der öffentlichen
Zugänglichmachung). Die Bildnisse von Personen dürfen nicht im Sinne
von Ziffer 12.1.3 für Werbung durch Baloca verwendet werden, es sei
denn der Anbieter sichert zu über die Einwilligung hinsichtlich einer
solchen Nutzung verfügen zu können und steht hierfür auch ein und hat
diese Zusicherung auch wenigstens in Textform ausdrücklich erklärt.
12.1.5 Der Nutzer garantiert, über die in 12.1.3 und 12.1.4 genannten
Rechte verfügen zu können und steht dafür ein.
12.1.6 Eine Überprüfung der durch die Nutzer vorgenommenen Uploads im
Sinne der vorstehenden Ziffern auf die Rechtmäßigkeit der Inhalte hin
wird durch Baloca nicht vorgenommen.
12.1.7 Baloca behält sich vor, bei entsprechender Kenntniserlangung
(Hinweise Dritter), Inhalte ganz oder teilweise zu löschen, soweit die
Inhalte rechtswidrig oder als verbotener Inhalt oder verbotene
Aktivität im Sinne von 12.2 anzusehen sind.
12.2 Sonst verbotene Inhalte und Aktivitäten
12.2.1 Es obliegt den Nutzern sicherzustellen, dass ihr Verhalten auf
der Verkaufsförderplattform den geltenden Gesetzen und diesen AGB
genügt. Die im Folgenden dargestellten Inhalte und Aktivitäten sind
solche, die gegen geltendes Recht verstoßen, im Sinne der Ziffer 12.1
nicht über die Online-Plattform oder sonst im Interesse von Baloca
nicht über die Dienste von Baloca veröffentlicht oder getätigt werden
dürfen und in Folge dessen auf der Online-Plattform und deren Diensten
verboten sind:
Der Verkauf von Waren, deren Verkauf durch die Rechtsordnung
untersagt ist, wie insbesondere Hehlerware, nationalsozialistische
Devotionalien, sonst verfassungsfeindliche Artikel, kinder- und
gewaltpornografische Artikel, abgabepflichtige Medikamente ohne
entsprechende Erlaubnis,
Abgabe von Tabakwaren und jugendgefährdender Medien (insbesondere
Fotografien, Filme, Spiele), wenn der Anbieter nicht für die
notwendige Altersverifikation sorgt oder sorgen kann,
der Verkauf von pornografischen Artikeln, wenn der Anbieter nicht für
die notwendige Altersverifikation sorgt oder sorgen kann,
Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, sonst
diffamierende Äußerungen,
strafrechtlich relevante Äußerungen und Bilder (wie etwa:
nationalsozialistische, gewalt- und kriegsverherrlichende,
rassistische, kinder- oder gewaltpornografische sowie Aufforderungen
zu Straftaten),
jegliche sexuelle oder sonst kinder- und jugendgefährdende Inhalte
und Darstellungen,
Vervielfältigen, Verbreiten und öffentliches Zugänglichmachen von
urheberrechtlich geschützten Werken, wenn der Nutzer nicht über die
entsprechenden Nutzungsrechte verfügt,
Veröffentlichen von Bildern, auf denen Personen zu erkennen sind,
ohne dass deren Einwilligung vorliegt,
Ent-Anonymisierung von anderen Nutzern,
Nutzung der Plattform für eigene kommerzielle Zwecke, die über den
eigentlichen Zweck dieser Plattform hinausgehen, es sei denn Baloca
hat zuvor einer solchen kommerziellen Nutzung schriftlich zugestimmt,
Veröffentlichung von personenbezogenen Daten Dritter,
Nutzung der Plattform zur (ausschließlichen) politischen oder
religiösen Betätigung,
Versenden von "Junk-Mails," "Kettenbriefen" oder
unaufgeforderten Massenmails, Sofortnachrichten, "Spimming"
oder "Spamming",
die Störung, Unterbrechung oder übermäßige Belastung der Dienste von Baloca,
die Verwendung des Accounts, Benutzernamens oder Kennworts eines
anderen Nutzers,
Verwendung von Mechanismen, Software oder sonstigen Scripts in
Verbindung mit der Online-Plattform, welche die einwandfreie und
ordnungsgemäße Funktion der Plattform und der dazugehörigen Website
beeinträchtigen könnten,
Blockieren, Überschreiben oder Modifizieren von Baloca generierten Inhalten,
die Nutzung der Dienste von Baloca auf eine Weise, die sonst gegen
die geltenden Gesetze und Vorschriften verstößt.
12.2.2 Die in der vorgehenden Liste aufgenommenen Beispiele sind
nicht abschließend. Die Folgen der Verletzung von gesetzlichen
Vorschriften, den Rechten Dritter oder diesen AGB ist in den Ziffern
12.3 (Freistellung), 13 (Löschung von Inhalten, Sperrung von Konten)
und 14 (Haftung des Nutzers) geregelt.
12.3 Freistellung
12.3.1 Der Nutzer stellt Baloca von sämtlichen Ansprüchen frei, die
andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber Baloca wegen der
Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Nutzer eingestellten
Angebote, Inhalte oder wegen der sonstigen Nutzung der Website,
einschließlich der von dem Nutzer abgegebenen Bewertungen, geltend machen.
12.3.2 Der Nutzer übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der
Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten) von Baloca.
12.3.3 Der Nutzer verpflichtet sich darüber hinaus, Baloca für den
Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß
und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für
die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
13. Löschung von Inhalten, Beschränkung und Sperrung von Konten
13.1 Baloca behält sich für den Fall, dass ein Nutzer gesetzliche
Vorschriften, Rechte Dritter oder die AGB verletzt, vorbehaltlich der
fristlosen Kündigung vor,
den Nutzer zu verwarnen,
Angebote oder andere Inhalte dieses Nutzers zu löschen,
die Nutzung der Plattform für den Nutzer zu beschränken,
den Nutzer vorläufig oder endgültig von der Nutzung der Plattform
vollständig auszuschließen (Sperrung),
sonstige rechtliche Schritte (wie bspw. die Erstattung von
Strafanzeigen) einzuleiten.
13.2 Diese Maßnahmen stehen, soweit sie nicht gesetzlich notwendig
sind, im billigen Ermessen von Baloca, allerdings berücksichtigt
Baloca die berechtigten Interessen des Nutzers sowie alle Umstände des
Verstoßes, insbesondere den Grad des Verschuldens.
13.3 Sobald ein Nutzer gesperrt wurde, darf dieser Nutzer sich auch
mit einem anderen Nutzerkonto nicht anmelden oder über ein anderes
Nutzerkonto die Leistungen nutzen.
13.4 Bereits abgeschlossene Verträge zwischen den Nutzern bleiben von
einer Beschränkung oder Sperrung eines Nutzers grundsätzlich unberührt.
14. Haftung des Nutzers
Der Nutzer haftet grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter
Verwendung seines Nutzerkontos vorgenommen werden, es sei denn der
Nutzer hat den Missbrauch seines Nutzerkontos nicht zu vertreten, da
eine Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten nicht vorlag.
15. Haftungsbeschränkungen von Baloca, Gewährleistung der Betriebsbereitschaft
15.1 Baloca haftet unbeschränkt für die durch Baloca, ihre
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei
der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
15.2 Für sonstige Schäden haftet Baloca nur, sofern eine Pflicht
verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die
Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als
vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das
Vorstehende hinausgehende Haftung von Baloca ist ausgeschlossen.
15.3 Da Baloca am Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Anbieter
nicht beteiligt ist, kann Baloca für Leistungen aus dem Vertrag über
das Produkt keine Gewähr und/oder Haftung übernehmen. Baloca muss aber
Einwände, die der Kunde gegenüber dem Anbieter berechtigterweise
geltend macht, hinsichtlich der Forderung gegen sich gelten lassen
(vgl. Ziffer 9).
15.4 Baloca gewährleistet gegenüber den Anbietern eine Verfügbarkeit
der zur Betriebsbereitschaft des Online-Marktplatzes nötigen Server
von 99% gerechnet auf 12 Monate. Gegenüber den Kunden besteht aufgrund
der nicht entgeltlichen Leistungen keine Gewährleistung hinsichtlich
der Betriebsbereitschaft.
16. Laufzeit, Kündigung
16.1 Der Nutzungsvertrag läuft ab dem Zeitpunkt der Registrierung
nach Ziffer 3 auf unbestimmte Zeit.
16.2 Kunden können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Das
gleiche Recht steht Baloca zu. Zur Kündigung genügt die Textform (z.B. E-Mail).
16.3 Anbieter können den Nutzungsvertrag zum Ablauf der bei
Vertragsschluss vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist
von vier Wochen kündigen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
läuft der Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist
von 4 Wochen möglich. Zur Kündigung genügt die Textform (z.B. E-Mail).
Baloca steht das gleiche Recht zu.
16.4 Unbenommen von einer Kündigung dieses Nutzungsvertrages bleiben
jedoch die zwischen den Kunden und den Anbietern über den
Online-Marktplatz bis zum Kündigungszeitpunkt geschlossenen Verträge
und die damit verbundene Abwicklung.
16.5 Das Recht zur Sperrung und zur Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt hiervon unberührt.
17. Änderung der Nutzungsbedingungen
17.1 Baloca behält sich das Recht vor, die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft insbesondere in den
folgenden Fällen zu verändern:
17.1.1 Wenn und soweit sich die Marktlage nach Vertragsschluss in
kalkulatorischer oder technischer Hinsicht aus Sicht von Baloca in
triftiger Art und Weise verändert hat, behält sich Baloca vor, die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der Vergütungshöhe in
zumutbarer Weise für die Nutzer zu ändern; dies umfasst folglich
insbesondere mögliche, moderate Preiserhöhungen.
17.1.2 Wenn Baloca das Angebot und die Services verbessern, erweitern
oder zu Gunsten der Partner verändern möchte, behält sich Baloca eine
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
17.1.3 Wenn Gesetzgebung oder Rechtsprechung eine Änderung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich machen, behält sich
Baloca eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
17.2 Werden die Nutzungsbedingungen geändert, so werden die Nutzer
über die Änderungen auf der Website und per E-Mail informiert. Der
Nutzer kann den Änderungen der Nutzungsbedingungen binnen vier Wochen
ab Zugang der Informationen über die Änderung der Nutzungsbedingungen
ausdrücklich widersprechen.
17.2.1 Widerspricht der Nutzer nicht binnen vier Wochen ab Zugang der
Information über die Änderungen, so werden die Änderungen in den
Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft wirksam (sog.
fingierte Zustimmungs-Erklärung). Auf diese Zustimmungswirkung wird
der Nutzer in den Informationen über die Änderung gesondert hingewiesen.
17.2.2 Widerspricht der Nutzer fristgerecht, so wird der Vertrag zu
unveränderten Bedingungen fortgeführt.
17.3 Das Recht zur Kündigung durch Baloca bleibt unberührt.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag das Gericht des Geschäftssitzes von Baloca. Dasselbe gilt,
wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder
Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
18.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Nutzer
einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.
Bamberg, Dezember 2017